Zeit für etwas Urheberrecht
Gerade wenn man Bilder anderer in Blogposts einbindet (dazu zählen auch die Buchcover!), sollte man sich rechtlich absichern, um nicht eines Tages abgemahnt zu werden.
Ich musste mich nicht nur während meiner Ausbildung mit dem Urheberrecht beschäftigen sondern muss mich auch im beruflichen Umfeld laufend mit dieser Thematik auseinandersetzen. Das macht mich auf keinen Fall zur Rechtsexpertin (und schon gar nicht auf diesem Gebiet!), allerdings habe ich mir gedacht, hier einmal von den Basics rund um’s Urheberrecht zu schreiben, die dann jeder für sich - je nach Interesse und Bedarf- in den entsprechenden Gesetzestexten nachlesen kann.
Bitte beachtet hier auch den nationalen Hintergrund, denn als Österreicherin gehe ich natürlich von der österreichischen Rechtsgrundlage aus.
Und vor allem ist es auch wichtig, sich im Ernstfall unbedingt bei einem richtigen Experten zu abzusichern!
Worum geht’s überhaupt beim Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist nicht dazu da, um uns etwas zu verbieten, sondern es soll uns und unsere Werke (zB Blogposts) schützen. Daher, das Urheberrecht dient dem Schutz geistigen Eigentums. Ähnliche Rechte sind auch das Marken- , das Muster- und Patentrecht („Immaterialgüterrechte“).
Und trotzdem gibt es einen wesentlichen Unterschied zu diesen „kommerziellen“ Rechten, denn diese Rechte entstehen erst, wenn man sie anmeldet also registrieren lässt. Beim Urheberrecht läuft das anders.
Wann entsteht Urheberrecht?
Das Urheberrecht entsteht ganz automatisch sobald das Werk geschaffen wurde und erlischt auch automatisch wieder, und zwar exakt 70 Jahre nach dem Todestag des Werkschöpfers.
Was sind urheberrechtlich geschützte Werke?
Laut § 1 Abs. 1 UrhG handelt es sich bei Werken um eigentümliche geistige Schöpfungen aus den Bereichen Literatur, Tonkunst, bildenden Künsten und genauso Filme.
Natürlich ist nicht jedes Urlaubsfoto vom Sonnenuntergang am Strand als Werk zu verstehen, und nicht jeder getippte Satz ist urheberrechtlich geschützt. Da müssen eben die 2 Wörter „eigentümlich“ und „geistig“ vor der „Schöpfung“ sinnvollerweise stehen, damit man tatsächlich von einem Werk sprechen kann.
Damit aus einem geistigen Produkt ein Werk wird, muss dieses „Produkt“ eben Züge seines Schöpfers enthalten. Die eigene Note muss einfließen, man drückt dem Ganzen den eigenen Stempel drauf und es muss noch dazu originell sein: daher eine Wand mit gelber Farbe zu bestreichen, ist auch noch kein Werk, weil das sicher schon einige vor uns gemacht haben, sogar dann nicht, wenn wir den Gelbton an der Wand auf unsere ganz persönliche Weise anbringen. (—> weder eigentümlich, noch originell)
Daher: Man kann erst dann von einem Werk ausgehen, wenn es eigentümlich und originell ist. (Falls ihr mal einen Blogpost-Klau vor Gericht bringen wollt.)
Denn im Ernstfall entscheidet zumindest hier in Österreich der Oberste Gerichtshof darüber, ob diese beiden Eigenschaften wirklich zutreffen.
Urheberrechtsschutz - jetzt wird’s für die Blogger interessant
Zuerst einmal ist das Urheberrecht nicht ein einziges Recht an sich, sondern es ist ein breiter Fächer verschiedener Rechte: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht, Vortrags- , Aufführungs- und Zurverfügungstellungsrecht.
Uns Blogger interessieren hier vor allem das Verbreitungs- und das Zurverfügungstellungsrecht, wenn wir zB fremde Bilder in unserem Blog einbauen. Denn wir verbreiten „Werke“, wenn wir sie öffentlich zur Schau stellen und gleichzeitig kann man sie in der Regel auch von unseren Blogs downloaden - hier stellen wir sie zur Verfügung.
Und damit wir das auch tatsächlich dürfen, muss uns der Urheber Werknutzungsrechte erteilen, daher, wir müssen ihn auch wirklich fragen und er muss damit ausdrücklich einverstanden sein.
Mit dem © ist es nicht getan! Denn das © bedeutet einfach nur „Copyright“ und ist eigentlich nichtsagend. Man zeigt damit einfach nur, bei wem das Verbreitungsrecht liegt, was uns Bloggern an und für sich nicht weiterhilft, weil wir dieses Recht damit nicht erworben haben.
Durch das © verweise ich zB immer nur auf die Bildquelle - daher, auf die Website, wo ich mir das Bild geholt habe.
Und natürlich beschneide ich damit nicht das Urheberrecht, denn ich verwende zB nur Cover, die vom Verlag ausdrücklich genehmigt wurden - und nein, der Verlag ist natürlich NICHT der Urheber, denn Urheber des Covers ist in Wirklichkeit der Grafiker (damit hat auch der Autor nichts zutun) und der Verlag hat dafür Lizenzrechte erworben und darf dadurch das Cover (meistens in einem gewissen Rahmen) verbreiten. (Wobei diese Lizenzrechte auch nur für bestimmte Medien zB Print, Online, usw. gelten können, aber das würde jetzt zu weit führen.)
Warum das ganze Theater?
Nur weil man jemanden das Verbreitungsrecht an seinem Werk eingeräumt hat (meistens gegen eine finanzielle Entschädigung) heißt es nicht, dass es nun die ganze (Online-) Welt nutzen darf. Immerhin handelt es sich um geistiges Eigentum, das Züge seines Schöpfers enthält, da steckt Arbeit drin, man hat damit ev. ein bestimmtes Ziel vor Augen, usw. - und hier wird dem Urheber nicht nur das Recht auf eine finanzielle Entschädigung eingeräumt, sondern auch vor allem auf Selbstbestimmung - denn jeder darf auch über den Kontext entscheiden, in dem sein Bild/Werk in Erscheinung tritt.
Fazit
Für uns Blogger bedeutet das nun, dass man nicht einfach irgendwelche Bilder aus dem Netz verwenden darf. Man muss rausfinden, wer sie geschaffen hat bzw. wer derzeit die für uns interessanten Rechte daran besitzt und tatsächlich fragen, ob man sie in einem Blogpost einbauen darf (viele Verlage geben diese Antwort mit „JA“ im FAQ an)
Lösungsvorschläge
- Inhalte (zB via YouTube, Amazon) einbetten und nicht down- & uploaden. Denn so liegen sie nicht am eigenen Server und man kann davon ausgehen, dass der Urheber der Verbreitung seiner Inhalte durch seinen Upload zugestimmt hat (Nur der Verbreitung! Nicht dem Download und der weiteren Nutzung/Bearbeitung!)
- Auf cc-Lizenzen zurückgreifen (Creative Commons)
- Lizenzen käuflich erwerben
- Einfach fragen, ob man das Bild in diesem Zusammenhang verwenden darf (und die Zustimmung speichern)
Bitte bedenkt, dass ich keine Rechtsexpertin bin, sondern mit diesem Post nur einige Grundlagen des Urheberrechts kurz aufgreifen möchte, weil ich mich während meiner Ausbildung damit auseinandergesetzt habe und im beruflichen Alltag immer wieder damit konfrontiert werde. Im Zweifelsfall sollte auf jeden Fall eine Fachfrau oder ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
Diese Informationen habe ich den entsprechenden Gesetzestexten entnommen und die findet man HIER.
Und falls sich nun jemand fragt, warum bei manchen Bildern auf meinem Blog keine Quelle angegeben ist, handelt es sich dabei entweder um meine Bilder oder sie unterliegen einer Creative-Commons-Lizenz, die auf die Nennung des Urhebers ausdrücklich verzichtet.
Hey Nicole,
AntwortenLöschensuper Beitrag, Danke dafür. Diesbezüglich habe ich mir erst auch ein paar Fragen gestellt. Weißt du wie es ist, wenn man selbst ein Foto von etwas macht z.B von einem Cover ( mit Deko, falls dies relevant ist). Oder wenn man z.B ein Markenzeichen ab / selbst zeichnet?
Liebe Grüße
Tanja
Danke Tanja! Ich habe lange überlegt, ob ich das tatsächlich posten soll, aber grad diese Basics sind doch für andere auch interessant. Und eigentlich ist das alles kein Geheimnis, man braucht nur im Gesetz nachschauen.
LöschenLaut meinem Rechtsverständnis lautet die Antwort leider nein. Auch wenn du ein Buchcover mit Deko fotografierst, braucht man die Einverständnis des Urhebers bzw. darf das Cover nicht im Mittelpunkt des Fotos sein. (Wenn es jetzt irgendwo im Bildhintergrund auftaucht, dann ist das bestimmt kein Problem.)
Im FAQ vieler Verlage (zB Random House) steht aber ausdrücklich, dass man die Bücher/Cover fotografieren darf und falls es nicht im FAQ steht, würde ich einfach beim jeweiligen Verlag per Mail anfragen und die Antwort speichern.
Markenzeichen sind wieder eine ganz andere Geschichte, weil die ans Markenrecht gebunden sind. Ein Logo darf man an und für sich problemlos verwenden, Logos werden ja auch im Pressebereich der Homepages von vielen Unternehmen zum Download angeboten. Alle Materialien in Downloadbereichen sind meistens unbedenklich bzw. gibt es immer genaue Informationen dazu, wie das in den jeweiligen Unternehmen gehandhabt wird.
Schwieriger ist es zB mit den Disney-Figuren vom Disney-Dienstag - da trauen sich einige etwas. Denn nicht nur, dass die Verwendung der Bilder eine Urheberrechtsverletzung ist, sondern es handelt sich (wahrscheinlich) um Marken der Disney-Company (gut nur, dass Disney an so kleinen Fischen wie uns kein Interesse diesbezüglich haben wird). Auch wenn du die Figuren selbst zeichnest ist es nicht "deine" Figur - und daher darfst du sie nicht einfach so auf deinem Blog verwenden.
Natürlich darfst du im privaten Bereich alles mögliche tun und lassen. Es dürfen Bilder gespeichert, ausgedruckt, nachgemalt, für die Gestaltung eigener Fotoalben, ... usw. verwendet werden. Aber sobald das Internet und damit die Öffentlichkeit ins Spiel kommt, greift der Urheberrechtsschutz.
Liebe Grüße,
Nicole
Und da fällt mir noch ein, die Buchrücken darf man auf jeden Fall fotografieren.
LöschenDanke für deine Ausführliche Antwort :)
LöschenDa muss ich wohl meine Blogpost noch mal durchschauen, will da auf der sicheren Seite sein.
Wirklich schade, würde auch gerne mal Beiträge mit Animierten Bildern aufpeppen und so, hab es aber bis jetzt gelassen, aus genau diesen Gründen. Finde es nur bei anderen immer so ansprechend....
Um bei dem Disney Beispiel zu bleiben, heißt wenn ich das jeweilige erstellte Bild zum Dienstags Thema verwende für meinen Beitrag ist dies eine Verletzung des Urheberrechts von mir?
Ich glaube das ganze ist vielen Bloggern nicht bewusst oder es ist ihnen nicht so wichtig......
Beim Disney Dienstag bin ich jetzt die Spielverderberin :-S, ja, es werden Urheber- und Markenrecht verletzt:
Löschenhttp://expertenchat.mimikama.at/bilder-auf-facebook/kann-man-disney-bilder-posten/
Egal ob ihr die Bilder am Blog oder auf Facebook postet.
Naja, vielleicht findest du ja animiert Bilder mit cc-Lizenzen bzw. man kann ja immer nachfragen, mehr als "nein" als Antwort kann nicht passieren.
Ja, den Eindruck habe ich auch, dass es vielen nicht bewusst ist, und daher wollte ich mal ein bisschen darauf aufmerksam machen ...
Ich habs befürchtet :/
LöschenKlar Nachfragen kann man, nur ist es ja oft sehr schwer überhaupt raus zu bekommen, wer es gemacht hat...
Werde nun mal meine Beiträge überprüfen, sicher ist sicher :)
Ein sehr interessanter Beitrag! Gefällt mir gut :)
LöschenHier kommt mein Senf dazu :D Das soll jetzt natürlich keine Rechtsberatung oder Ähnliches sein. Ich bin ebenfalls ganz bestimmt keine Expertin auf diesem Gebiet, kann daher nur sagen, was meine Recherchen zu diesem Thema ergeben haben.
Auch wenn für Österreich andere Gesetze gelten, muss man sich im Prinzip (wenn ich das richtig verstanden habe) wenn man hauptsächlich ein deutsches Publikum anspricht, auch an die deutschen Gesetze halten.
Bücher fotografieren darf man ohne Einverständnis des Verlages eigentlich nicht. Manche erlauben das aber ausdrücklich im Zuge einer Rezension. Man kann auch vorher nachfragen, dann ist man auf der sicheren Seite. Mit den Buchcovern ist es ähnlich. Viele erlauben es (bieten die Cover für Blogger auch zum Download an), man darf die Cover dann aber keinesfalls verändern und auch nicht für Collagen, eigene Banner, Header usw. verwenden. Die meisten Verlage und Autoren tolerieren das aber im Zuge einer Rezension. Sicher kann man sich aber natürlich nur sein, wenn man immer bei jedem Buch nachfragt. Bei Self-Publishern ist es besonders schwierig. Manche haben vielleicht gar keine Rechte an dem Coverbild oder nur begrenzte. Theoretisch müsste man sich immer genau informieren und sich von jedem Autor ohne Verlag eine eigene Genehmigung einholen. Es kann wohl auch vorkommen, dass Verlage die Bildrechte manchmal nach einer gewissen Zeit verlieren. Dann ist es wohl besonders kritisch, wenn man das Cover trotzdem noch verwendet. Das haben meine Recherchen zu diesem Thema ergeben. Ein kleines Stück Sicherheit kann man sich wohl durch die Teilnahme am Amazon Partnerprogramm holen. Als Teilnehmer darf man die Buchcover nämlich von amazon einbinden (sonst nicht). Allerdings maximal 100 Stück pro Seite, wenn man sie direkt auf den eigenen Blog hochlädt. Ansonsten muss man sie direkt über das Partnerprogramm zu amazon verlinken. Dann darf man natürlich unbegrenzt Cover verwenden. Ebenfalls den Klappentext von amazon. Allerdings muss man ins Impressum schreiben, dass man am Amazon-Partnerprogramm teilnimmt. Amazon hat dafür spezielle Regeln und es muss der genaue Wortlaut stimmen. Dazu informiert ihr euch aber bitte selber noch genauer. Ich kann da nur von meinen Erfahrungen und Recherchen sprechen - keinesfalls garantieren, dass das auch alles so stimmt. Mir wurde damals von vielen Bloggern dazu geraten, lieber das Amazon-Partnerprogramm zu verwenden, um wegen den Buchcovern auf der sicheren Seite zu sein. Allerdings habe ich auch schon oft gelesen, dass man jeden Werbe- oder Partnerlink und Banner extra kennzeichnen müsste. Da sind sich die Experten aber wohl noch nicht einig. Viele sagen, dass es nicht nötig ist und der Hinweis im Impressum genügt, andere raten dazu jeden Banner extra als Werbung zu kennzeichnen. Das ist echt ein schwieriges Thema. Ich bin mir gar nicht sicher, ob man das überhaupt richtig machen kann. ...
Der Kommentar war zu lang, ich musste ihn aufteilen :)
LöschenDas Thema Impressum ist z.B. auch immer ein sehr schwieriges Thema. Viele denken ja, das man als privater Blogbetreiber keines benötigt. Das ist meiner Einschätzung nach aber auch nicht ganz richtig. Sobald ein Blog meinungsbildend ist, braucht man es sehr wohl, soweit ich weiß und es reicht nicht nur der Name und eine E-Mail-Adresse. Es muss normalerweise ein vollständiges Impressum sein. Ebenso benötigt eine facebook oder google+ Seite ein Impressum, wenn sie mit dem eigenen Blog verknüpft ist oder hauptsächlich dazu dient, diesen bekannter zu machen. Wenn man dabei auf das Impressum des eigenen Blogs verlinkt, muss in diesem Impressum ein Hinweis (mit Link zum Facebook Profil) stehen, das es auch für die facebook Seite etc. gilt. Außerdem muss man auch noch so viele andere Dinge beachten wie z.B. den Datenschutz.
Bilder mit cc-Lizenzen muss man speziell kennzeichnen. Da reicht es leider meistens nicht, wenn man dazu schreibt, dass es sich um eine cc-Lizenz handelt. Meistens muss man den Link zur Lizenz angeben, den Inhaber dieser und den Namen der Datei. Außerdem habe ich gelesen, dass der Rechteinhaber des Bildes auch noch erkennbar sein muss, wenn das Bild direkt aufgerufen wird. Beispiel: Ich lade das Bild auf meinem Blog hoch und poste es in einem Beitrag. Dort schreibe ich alle nötigen Lizenzinfos dazu. Wenn man das Bild anklickt, wird es aber in einer neuen Seite geöffnet und man sieht keine Lizenzangaben mehr. Das könnte leider auch abgemahnt werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Daher sollte man dem Bild am besten einen passenden Namen geben, der den Rechteinhaber beinhaltet. z.B. Bild 1 by Name. Ich hoffe, ihr wisst, was ich damit meine.
Leider ist das alles ein sehr umfangreiches und komplexes Thema, bei dem man wohl nie auslernt. Daher bin ich jedenfalls immer für jede Info dazu dankbar. Danke daher für diesen Beitrag, liebe Nicole :)
Liebe Grüße,
Katharina
Hallo Katharina,
Löschendanke für deinen ausführlichen Kommentar! So weit ich informiert bin, gilt immer die Rechtsgrundlage vom Wohnsitz - daher als Österreicherin eben die österreichische. Allerdings sind sich österreichisches und deutsches Urheberrecht sicher sehr ähnlich, kann mir nicht vorstellen, dass es hier so große Unterschiede gibt.
Ja, bei cc-Lizenzen kommt es auch wieder drauf an, was alles freigegeben ist. Ich verwende eigentlich nur Bilder, die sogar auf den Bildnachweis/Nennung des Urhebers etc. verzichten. Da gibt es auch verschiedene Formen von Lizenzen ... kritisch wird's allerdings, wenn Personen abgebildet sind, weil die eigentlich neben dem Urheber auch damit einverstanden sein müssten. Die haben nämlich ein Recht am eigenen Bild. :-D Ganz schön verzwickt das Ganze!
Ja, mit dem Impressum sprichst du einen sehr wichtigen Punkt an. Auch wenn man den eine Seite privat betreibt, müssen hier sämtliche Angaben vorhanden sein. Außerdem ist die Frage, ob meinungsbildende Inhalte tatsächlich als privat gelten bzw. "werben" Buchblogger sogar für Produkte (Bücher), wenn man es ganz genau sieht.
Insgesamt ein sehr schwieriges Thema, mit dem man sich immer wieder auseinandersetzen muss.
Danke dir für die Denkanstöße, ich werde während der Sommermonate mal wieder alles überprüfen müssen.
Liebe Grüße,
Nicole
Ja, wirklich ein schwieriges Thema. Sehr interessant finde ich diese Videos dazu:
Löschenhttps://www.youtube.com/watch?v=1CAUQaCZ2gU
https://www.youtube.com/watch?v=xJVbr6Nkvn0
Liebe Grüße,
Katharina
Zum Thema Bilder:
Löschenhttps://www.youtube.com/watch?v=Lu8KmdHQdj0
https://www.youtube.com/watch?v=T-s0zkpzyW4
https://www.youtube.com/watch?v=Ejy9U9Df_gU
Danke für die Links!
LöschenHuhu,
AntwortenLöschenein wirklich interessanter Beitrag! :)
Manchmal baue ich auch Bilder ein und habe einwenig angst, angeklagt zu werden, aber so drastisch sind die meisten doch nicht direkt, oder ?
Liebe Grüße,
Anna
Hallo Anna,
Löschennaja, wahrscheinlich sind die meisten nicht so drastisch, weil sie es vielleicht auch nicht sehen. Und ich glaube, die Gefahr sind gar nicht so die Urheber an sich, sondern es kann sein, dass die Urheberrechtsverletzung auch von anderen Personen (außer dem Urheber) angeklagt werden kann.
Jeder muss eben selbst wissen, wie weit er/sie beim Bloggen geht und welche Gefahren man auf sich nimmt.
Liebe Grüße,
Nicole
Liebe Nicole,
AntwortenLöschenwow! Das ist wirklich ein toller und informativer Beitrag! Mit dem Thema habe ich mich noch nie auseinander gesetzt. Das werde ich jetzt nachholen!
Liebe Grüße Nadine
www.selectionbooks.blogspot.de
Hallo Nadine,
Löschenja, mit dem Thema sollte man sich beschäftigen, wenn man einen Blog betreibt, damit man weiß, worauf man sich einlässt. ;-)
Liebe Grüße,
Nicole